Tutorial XI - Verkehrsdaten, § 100g StPO
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Die Rückverfolgung von Spuren, insbesondere Internetprotokoll-Adressen, im Netz und in den sozialen Medien ist eines der wesentlichen Ermittlungswerkzeuge zur Namhaftmachung von Beschuldigten in Verfahren wegen Hatecrime. Die Verkehrsdaten nach § 100g StPO spielen dafür eine wesentliche Rolle.