028 - Urheberrecht und Teamwork - Tipps zur vertraglichen Regelung der Zusammenarbeit Kreativer
kreativ[ge]recht - Un pódcast de Sebastian Deubelli
Gerade in Bereichen, in denen die die Budgets größer und die Kunden anspruchsvoller werden, ist die kreative one-(wo)man-show rasch am Ende und die Zusammenarbeit im Team beinahe unerlässlich. Hier bieten sich viele Möglichkeiten, die nicht zwingend damit zu tun haben müssen, dass ich mit als Fotograf einen Filmer und zwei Grafikdesigner zeitlich unbefristet anstellen muss. Auch der Zusammenschluss von Kreativen gleicher oder verschiedener Genres geht schnell und führt dazu, dass der Kunde das bekommt, was er benötigt. Abgesehen von gesellschaftsrechtlichen oder arbeitsrechtlicher Standardthemen haben wir im Kreativbereich allerdings noch eine weitere Herausforderung zu bewältigen: das Urheberrecht. Jeder Kreative ist Schöpfer und damit Urheber seiner Werke. Punkt. Dieser Grundsatz ist eine Säule des deutschen Urheberrechts und gilt zunächst auch im Arbeitsvertrag oder in der Zusammenarbeit mit anderen Kreativen auf freier Basis. Am Ende muss allerdings der Kunde die Rechte erhalten, die er benötigt, um die Inhalte, die das Team für ihn erstellt, auf die vereinbarte Art und Weise benutzen zu können. Wie Ihr hier steht, wenn Ihr Euch nicht auf einen Vertrag sondern auf die gesetzlichen Regelungen verlasst und was ein einem Vertrag geregelt sein sollte, der Nutzungsrechte im Team regelt, erfahrt Ihr in dieser Podcastfolge. Shownotes: --- Hier geht es zur neuen kreativ[ge]recht Facebook-Gruppe, in der wir gemeinsam auch diese Folge diskutieren werden: https://www.facebook.com/groups/184466058760026/ --- Hier der Link zum Artikel "Nutzungsrechte im Arbeitsverhältnis" http://deubelli.com/news-details/nutzungsrechte-im-arbeitsverhaeltnis.html --- Ich freue mich über eine Bewertung oder jegliche Rückmeldung zu meinem Podcast! Fragen? Anregungen? Immer gern! Hier erreichst Du mich: mail [email protected] facebook www.facebook.com/kanzleideubelli/ web www.deubelli.com