Prüfungsvorbereitung auf Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung der IT-Berufe – IT-Berufe-Podcast #168

IT-Berufe-Podcast - Un pódcast de Stefan Macke - Lunes

Um die Prüfungsvorbereitung auf Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung (nach der Neuordnung der IT-Berufe 2020) geht es in der einhundertachtundsechzigsten Episode des IT-Berufe-Podcasts. Inhalt Art der Prüfung Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung der IT-Berufe ist eine schriftliche Prüfung von 90 Minuten zum Themenbereich „Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes“. Diese Prüfung ist für alle IT-Berufe identisch, da die gemeinsamen Qualifikationen geprüft werden, die in den ersten 18 Monaten der Ausbildung vermittelt werden müssen. Zulassungsvoraussetzung ist u.a. das ordnungsgemäße Führen des Ausbildungsnachweises. Gewichtung des Prüfungsergebnisses Der erste Teil der gestreckten Abschlussprüfung zählt – anders als die ehemalige Zwischenprüfung – voll zur Abschlussnote. Und ihr Anteil liegt sogar bei 20%. Das heißt, ein Fünftel der Abschlussnote wird bereits durch diese Prüfung festgelegt. Daher sollte man – weder als Azubi noch als Ausbilder:in – diesen Prüfungsteil unterschätzen, sondern sich gut darauf vorbereiten. Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 17 – wie folgt bewertet worden sind: * im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“, * im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“, * in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und * in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“. (FIAusbV, §16, Absatz 2) Demnach kann man seinen Abschluss auch schaffen, wenn man in Teil 1 der Prüfung durchfällt, da lediglich das Gesamtergebnis „ausreichend“ sein muss und man eine schlechte Note in Teil 1 mit einer guten in Teil 2 „ausgleichen“ kann. Trotzdem ist schon ab einem Ergebnis von 55% oder schlechter in Teil 1 rein rechnerisch keine „sehr gute“ Gesamtnote mehr möglich! Rechne es dir gerne selbst nach: Notenrechner für die neue IT-Abschlussprüfung. Allgemeine Prüfungsinhalte von Teil 1 Aufgrund der Wichtigkeit der Prüfung für die Abschlussnote empfehle ich, so früh wie möglich mit der Prüfungsvorbereitung anzufangen. Leider sind die Inhalte von Teil 1 aber wenig fachspezifisch und/oder technisch, sondern eher „allgemeiner“ Natur (z.B. Projektmanagement, Abrechnungen, Angebotsvergleich, Schulungen, Präsentationen, Datenschutz). Ein wenig Technik wird eigentlich nur durch die Grundlagen der Programmierung integriert. Insbesondere – meiner Meinung nach – grundlegende IT-Themen wie Netzwerke, VPN, RAID oder Backups sollen zwar laut Ausbildungsrahmenplan bereits im 1. Ausbildungsjahr vermittelt werden, sind aber nicht prüfungsrelevant. Nur die ersten sieben Absätze der „Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen“ werden in Teil 1 der Prüfung abgefragt. Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt, Teil 2 am Ende der Berufsausbildung. (FIAusbV, §7, Absatz 2) Das heißt, dass die IT-Azubis den ersten Teil ihrer Ausbildung fast gar nicht mit den vermutlich für sie spannenderen Themen ihres Berufs oder ihrer Fachrichtung verbringen (z.B. Netzwerke beim FISI oder Machine Learning beim FIDP), was zu Frustration führen könnte. Ein:e Anwendungsentwickler:in, der/die im ersten Ausbildungsjahr nur Angebote einholt (überspitzt dargestellt), hat sich das sicherlich anders vorgestellt (kein Coooooode!). Und als Ausbilder:in bekommt man auch erst spät eine Einschätzung über die Eignung der Azubis für die eigentlich Kernthemen des Berufs. Daher schlage ich vor, zu Beginn der Ausbildung die Probezeit für diese Kernthemen zu...

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