#heiseshow: Darf man im Internet noch verlinken?

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Vergangene Woche hat das Landgericht Hamburg unter Berufung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs entschieden, dass Betreiber einer gewerblich betriebenen Website auch ohne Kenntnis für urheberrechtsverletzende Inhalte haften, die sie verlinken. Mit diesem Entscheid hat das Gericht nicht nur jede Menge Kritik auf sich gezogen, sondern auch viel Unsicherheit geschaffen. Bei der nun offenbar nötigen Prüfung eigener Inhalten für eine saubere Verlinkung durch andere Seiten konnte es gegenüber heise online danach selbst nicht rechtsverbindlich helfen. Angesichts dieser Entscheidung und der damit verbundenen Verunsicherung stellen sich nun viele Fragen für Betreiber von Internetseiten mit kommerziellen Hintergrund: Gilt sie nun für alle Webseitenbetreiber und ist das rechtskräftig? Was riskieren sie, wenn sie nicht ausreichend prüfen und abgemahnt werden? Was müssen sie nun überhaupt unternehmen, bevor sie einen Link setzen?Was bedeutet die Entscheidung für bereits gesetzte Links und überhaupt für die bisherige Funktionsweise des Internets? Aber auch darüber hinausgehende Fragen wurden in Hamburg aufgeworfen: Welche Schuld trägt der EuGH? Was könnte jetzt in Deutschland passieren, damit das Internet in seiner jetzigen Form nicht am Ende ist? Was wird sich verändern müssen? Diese und noch viel mehr brennende Fragen auch der Zuschauer besprechen Kristina Beer (@bee_k_bee) und Martin Holland (@fingolas) mit dem Heise-Justiziar Joerg Heidrich (@dasgesetzbinich).

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